Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen zu verschiedenen Themengebieten. Sollten Sie keine Informationen zu Ihren Fragen finden, können Sie uns gerne eine Anfrage senden. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Anmeldung
Wo kann ich mich zu einer Weiterbildung anmelden?
- Möglichkeit A: Sie nutzen zur Anmeldung die Homepage der BAK und melden sich online an. Ihre Unterlagen können Sie an dieser Stelle ebenfalls hochladen.
- Möglichkeit B: Sie laden das Prospekt mit dem Anmeldeformular von der BAK-Homepage herunter, füllen das Anmeldeformular vollständig aus und senden dieses mit Ihren Unterlagen per Fax, E-Mail oder Post an die BAK.
Wo sende ich meine Unterlagen / Formulare hin?
- Postalisch immer nach Dortmund zum Zentralsekretariat der BAK -> Prinz-Friedrich-Karl-Straße 39, 44135 Dortmund.
- Elektronisch gerne an bak.fs(at)srh.de.
Muss ich das Anmeldeformular auch per Post schicken oder reicht eingescannt (PDF-Format) per E-Mail bzw. per Fax?
Eingescannt oder per Fax reicht völlig aus, solange das Formular mit Ort / Datum und Unterschrift ausgefüllt ist.
Allgemeines
Wann findet der Unterricht statt?
I.d.R. zweimal in der Woche von 17:00 Uhr – 21:00 Uhr. Die Wochentage variieren von Schulungsort zu Schulungsort. Zeitliche Ausnahmen gibt es bei unseren Vollzeitkursen, hier erfolgt der Unterricht von ca. 9:00 Uhr – ca.16:00 Uhr.
Muss ich eine Entschuldigung abgeben, wenn ich nicht zum Unterricht erscheine?
Nein, weder eine schriftliche, noch müssen Sie sich mündlich abmelden.
Gilt es trotzdem als Fehltag, wenn ich eine Entschuldigung / Bescheinigung abgebe?
Ja, dafür geben wir Ihnen das Fehlzeitenkontingent von 10 % Ihrer Theoriestunden. Sollten Sie jedoch eine Fortbildung / Seminar absolviert haben, bei dem die Inhalt zum inhaltlichen Kontext der Weiterbildung passen, dann können Sie gerne eine Bescheinigung darüber einreichen. Wir prüfen dann die Möglichkeit der Anrechnung der dafür geleisteten Stunden als Ersatz für den nicht besuchten Unterricht.
Wann werden die Zertifikate und Zeugnisse ausgehändigt?
Die Zeugnisse + Zertifikate werden Ihnen nach bestandener Prüfung innerhalb von 14 Tagen mit der Post zugesandt.
Ich habe mein Zertifikat und/oder Zeugnis verloren. Kann ich ein neues Dokument haben?
Ja, eine Zweitschrift können wir Ihnen erstellen, die Anfertigung ist allerdings kostenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei unserem Sekretariat der BAK.
Wie lauten die Öffnungszeiten der BAK?
Das Sekretariat der BAK ist
Mo – Do: 8:30 Uhr – 17:30 Uhr
Fr: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr
besetzt und erreichbar.
Macht die BAK auch Ferien?
Ja. Dazu gehören
- die Karwoche
- die Woche nach Ostern
- die ersten vier Wochen der Sommerferien
- die erste Woche der Herbstferien
- die Weihnachtsferien (von kurz vor dem 24.12. bis mind. 6. Januar)
- die gesetzlichen Feiertage.
Achtung: Die Ferienzeiten orientieren sich an den Schulferien des jeweiligen Bundeslandes!
Was passiert, wenn ich ausgerechnet am Tag der Prüfung erkranke?
Im Krankheitsfall eines Teilnehmers (m/w/d) kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann im Einzelfall die Vorlage eines Attestes eines vom Prüfungsausschuss benannten Vertrauensarztes verlangen. Erkennt der Prüfungsausschuss das Attest an, wird dem Teilnehmer dies schriftlich mitgeteilt und ein neuer Termin festgesetzt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Zugrunde liegt die Prüfungsordnung der jeweiligen Weiterbildung.
Allgemeines (online)
Muss ich Kamera & Mikrofon anschalten?
Wenn Sie am Online‐Unterricht teilnehmen, dann sind Sie auch sichtbar. Die Kamera muss eingeschaltet sein. Sollte die Kamera defekt sein, dann versuchen Sie zeitnah Abhilfe zu schaffen. Der Unterricht kann auch über das Mobiltelefon besucht werden. Wenn Sie die Kamera und das Mikrofon dauerhaft ausgeschaltet haben, zählt das als Fehltag! Die Dozenten werden dies auf den Anwesenheitslisten vermerken.
Darf ich von Präsentationen einen Screenshot machen? Bzw. darf ich Mitschnitte vom Unterricht machen?
Grundsätzlich sind auch im Rahmen des ONLINE‐Unterrichts, wie stets im Umgang miteinander, die Rechte aller Teilnehmer, Dozenten und Kursteilnehmer, zu beachten und zu wahren. Aufnahmen von Videosequenzen oder von einzelnen Bildern aus dem Meeting sind nicht ‐ im Falle von präsentierten Lehrgangsmaterialien ‐ nur mit ausdrücklicher vorheriger Aufforderung durch den Dozenten, erlaubt. Die Abbildungen der teilnehmenden Personen, Dozenten und Kursteilnehmer, an dem ONLINEUnterricht sind rechtlich geschützt, eine Speicherung und Weitergabe des jeweiligen Bildnisses einer Person ohne Einwilligung des / der Abgebildeten, ist strafbar.